Für Immobilienbesitzer lohnt es sich manchmal, ihren Kredit umzuschulden. Dabei unterscheidet man zwischen einem Bankwechsel bei einer Anschlussfinanzierung und einem Wechsel während der Kreditlaufzeit. Bei einem Wechsel der Bank nach Ablauf eines Finanzierungszyklus -in der Regel 10 Jahre-, ist es immer ratsam, vergleichende Angebote einzuholen. Wichtig ist hier, dass ein niedrigerer Nominal-Zinssatz nicht immer auch das günstigere Angebot ist bei der Immobilienfinanzierung.

Ein Wechsel während der Finanzierungslaufzeit ist jedoch ist weitaus komplizierter. Zum einen muss ein triftiger Grund vorliegen. Triftige Gründe sind z. B. Arbeitslosigkeit, Scheidungen oder Überschuldung des Kreditnehmers. Dabei fallen jedoch Zusatzkosten an. Zum einen ist das bisherige Institut berechtigt, einmalige Bearbeitungsgebühren in Höhe von etwa 250 EUR zu berechnen. Zum anderen wird eine sog. „Vorfälligkeitsentschädigung“ eingefordert, da dem Institut durch die vorzeitige Kündigung zukünftige Zinseinnahmen verloren gehen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil von 1997 die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung begrenzt. Im Internet existieren Webseiten, bei denen man die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berechnen kann. Danach gilt es zu berechnen, ob das neue Angebot die Mehrkosten aufwiegt.

Bei beiden Varianten ist darauf zu achten, dass Zusatzvereinbarungen wie z. B. die Möglichkeit von Sondertilgungen in einer bestimmten Höhe den Kredit in der Regel verteuern.
Ein Wechsel während der Finanzierungslaufzeit ist jedoch ist weitaus komplizierter. Zum einen muss ein triftiger Grund vorliegen. Triftige Gründe sind z. B. Arbeitslosigkeit, Scheidungen oder Überschuldung des Kreditnehmers. Dabei fallen jedoch Zusatzkosten an. Zum einen ist das bisherige Institut berechtigt, einmalige Bearbeitungsgebühren in Höhe von etwa 250 EUR zu berechnen. Zum anderen wird eine sog. „Vorfälligkeitsentschädigung“ eingefordert, da dem Institut durch die vorzeitige Kündigung zukünftige Zinseinnahmen verloren gehen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil von 1997 die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung begrenzt. Im Internet existieren Webseiten, bei denen man die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berechnen kann. Danach gilt es zu berechnen, ob das neue Angebot die Mehrkosten aufwiegt. Weitere Informationen auf dem Immobilienportal.
Bei beiden Varianten ist darauf zu achten, dass Zusatzvereinbarungen wie z. B. die Möglichkeit von Sondertilgungen in einer bestimmten Höhe den Kredit in der Regel verteuern.

 

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